Ortsgemeinde Maßweiler

Brandschutz in alter Zeit – von Arnold Schneider

Zu einer Ortsgeschichte gehört auch eine kurze Übersicht zum Thema Brandschutz, die die an anderer Stelle abgedruckte Berichterstattung der Feuerwehr Maßweiler nicht ersetzen aber ergänzen soll.


Feuer – ein segenreiches Element, das gleichzeitig den gesamten persönlichen Besitz vernichten kann. Nach der im Mittelalter üblichen Bauweise von Häusern und Scheunen war davon auszugehen, dass viel brennbares Material in und um die Häuser gelagert wurde. Teilweise nur mit Stroh bedeckte Dächer taten ein übriges dazu, dass erhebliche Brandgefahr bestand. Nicht selten waren zuvor ganze Dörfer oder Stadtteile ein Raub der Flammen geworden. Deshalb haben Menschen schon immer versucht der Gefahr mit Vorbeugungsmaßnahmen zu begegnen. Zu diesen Maßnahmen gehörte in fürstlicher Zeit die regelmäßige Besichtigung der häuslichen Feuerstätten und ihrer Rauchabzugsvorrichtungen. Die männlichen Haushaltsvorstände gingen in der Gemeinde von Haus zu Haus, um die Schornsteine und besonders die Backöfen zu „visitieren“. Die Ergebnisse dieser Visitation wurden bei einem sich anschließenden allgemeinenUmtrunk durch die Gemeindeversammlung besprochen und dabei auch angeordnet, dass angetroffene Missstände sofort zu beheben seien.


Beispielsweise war es durch herzogliche Verordnung streng verboten, mit offener Flamme oder Pfeife in der Hand eine Scheune aufzusuchen. Zuwiderhandlungen die bekannt wurden, zogen schwere Strafen nach sich. Weil diese und andere Vorbeugungsmaßnahmen nicht immer wirksam sein konnten, musste auch für den notwendigen Brandschutz gesorgt werden. Der Schultheiß (Ortsvorsteher für mehrere Gemeinden) war dafür verantwortlich, dass in genügender Zahl lederne Feuereimer vorhanden waren. Im Regelfall war dies ein Eimer pro Familie.


In den ersten Jahrzehnten nach dem 30-jährigen-Krieg war dieser Eimer von der Familie zu beschaffen und dem Schultheißen zu übergeben. Um dabei vorgekommene Missbräuche zu unterbinden und eine gleichmäßige Beschaffenheit und Qualität aller Feuereimer sicherzustellen, wurden in späterer Zeit die Schultheiße angewiesen, den zur Beschaffung eines Eimers notwendigen Betrag in Geld zu erheben. Dies hatte besondere Bedeutung für die sich neu in der Gemeinde niederlassenden Personen. Die Bezahlung dieses Feuereimers entsprach dem „Bürgereinzugsgeld“ des 19. Jahrhunderts und stellte eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme in die jeweilige Dorfgemeinschaft dar. Auch Hochzeitspaare mussten am Ort ihres künftigen Wohnsitzes einen Eimer bezahlen.


Der Brandschutz in herzoglicher Zeit war somit eine von den Einwohnern getragene und auch finanzierte Selbsthilfeeinrichtung. Sie unterlag allerdings auch schon damals amtlicher Kontrolle.


Zur weiteren Ausstattung gehörten Leitern und „Feuerhacken“, mit denen man die brennenden Dachsparren herunterreißen konnte. Nicht gerade selten kam es vor, dass Leitern oder andere, ebenfalls teilweise hölzerne Ausstattungsgegenstände, vom Holzwurm zernagt und unbrauchbar wurden.


Durch herzogliche Verordnung war im 18. Jahrhundert auch angeordnet worden, dass jeder Hausbesitzer über Nacht in seiner Behausung eine bestimmte Wassermenge bereitzuhalten hatte. Darauf sollte im Brandfall zurückgegriffen werden, weil das notwendige Löschwasser mit einer Eimerkette von einem Brunnen oder einem Bach herbeigeschafft werden musste. Auch auf diese Vorratshaltung sollte der Schultheiß achten und sie unangekündigt prüfen.


Steigende Einwohnerzahlen hatten stets auch die Vermehrung der Gebäude zur Folge. Bei deren Errichtung sollte darauf geachtet werden, dass besonders feuergefährliche Gebäude außerhalb des Dorfes errichtet werden. Dies traf zum Beispiel auf Hanfdarren zu, in denen in Pfannen über offenem Feuer der geerntete Hanf gedörrt wurde. Nach dem Dörrvorgang wurde der Hanf gebrochen, um die Fäden zur Weiterverarbeitung ablösen zu können.


Die nachfolgende französische Revolutionszeit ruinierte auf längere Zeit die Gemeindefinanzen. Die Neubeschaffung von Feuerbekämpfungsartikeln deshalb wahrscheinlich lange Zeit nicht möglich. Auch die Anschaffung von Feuereimern gehörte der Vergangenheit an. Die zur Hilfe eilenden Bürger von Maßweiler waren also in erster Linie auf eigene Gerätschaften angewiesen, wenn ein Brand ausbrach.


Die in 1816 beginnende bayrische Regierungszeit und die Einführung der freiwilligen Brandversicherung ab dem Jahre 1819  brachten Fortschritte auf diesem Gebiet und führten zu einem verbesserten Brandschutz. Die Leistungen der Versicherung konnten nur abgerufen werden, wenn alle Vorsorgemaßnahmen getroffen waren. Bei Darlehensaufnahmen wurde der Darlehensnehmer zum Abschluss der Versicherung verpflichtet.


Nachdem die Gemeinde ab der bayrischen Regierungszeit wieder über einigermaßen geordnete Finanzen verfügte, konnte auch über die Feuerbekämpfung nachgedacht werden. Weil die Haushaltsrechnungen der Bürgermeisterei nicht mehr vorliegen, kann dies auch nur mit folgendem Beispiel belegt werden. Eine benachbarte Gemeinde erwarb im Jahre 1821 bei einem einheimischen Zimmermann zwei neue Feuerleitern zum Preise von 25 ½ Gulden ( Ein Tagelöhner hatte einen Tageslohn von einem halben Gulden). Die Feuerleitern sollen eine Länge von 28 bis 30 Schuh (um 8,50 m) haben, oben mit einer Walze und mit Rädern versehen sein und mit roter Ölfarbe gestrichen werden.


Die Beschaffung einer Feuerspritze konnte Maßweiler erst viel später verwirklichen, obwohl schon vor 1840 Christian Dingler und der Glockengießer Peter Lindemann , beide in Zweibrücken produzierend, solche im Angebot hatten. Peter Lindemann wurde über die Region hinaus bekannt, weil er die neuen Speyerer Domglocken lieferte. Auch eine der Maßweiler Glocken hat er umgegossen, weil sie beschädigt war.


Von einer, ebenfalls in die Nachbargemeinde gelieferten Feuerspritze von Peter Lindemann ist die Beschreibung überliefert und wird nachstehend zum Vergleich mit heutigen Geräten vorgestellt. Sie hatte eine Wasserförderleistungvon 100 Litern in der Minute und musste von vier kräftigen Männern bedient werden. Das Wasser wurde in einen 200m Liter fassenden Behälter geschüttet und von dort mit einem aus vier Teilen bestehenden und ca. 20 m langen hänfernen Schlauch aus ca. 20 bis 25 m Entfernung auf die Brandstelle gespritzt. Auch mit einer stationären Spritzvorrichtung, einem sogenannten „Schwanenhals“, konnte sie betrieben werden. Aus der Beschreibung erschließt sich wieder die notwendige „Eimerkette“.


Ab dem Jahre 1848 bildeten sich Freiwillige Feuerwehrvereine. Zuerst in den Städten und danach auch in den Landgemeinden. So entstand wahrscheinlich auch in Maßweiler eine freiwillige Löschmannschaft, die wohl um 1880 von einer Pflichtfeuerwehr abgelöst wurde.


Um diese Zeit waren von Christian Wery in Zweibrücken gebaute Handdruckspritzen üblich, zu deren Bedienung acht kräftige Männer notwendig waren. Die Männer mussten im viertelstündigen Turnus abgelöst werden.


Die auf  Drängen der Behörden entstandenen Pflichtfeuerwehren umfassten eine große Zahl von Männern, die ihren Wehrdienst abgeleistet hatten und über 25 Jahre alt sein mussten (volljährig). Die Wehren gliederten sich nach ihren Aufgabengebieten in drei Abteilungen (die Steiger-,  die Wasser-  und die Ordnungsmannschaft). Hierzu wurde berichtet, dass die Steigermannschaft in erster Linie Menschen und Tiere zu retten hatte. Dabei verbrannten nicht selten Kleidungsstücke oder Schuhe dieser Feuerwehrleute, und die Gemeindekasse musste diese Ausgaben ersetzen. Deshalb beschloss andernorts ein Gemeinderat, künftig derartige Auslagen nicht mehr zu ersetzen, wenn weder Mensch noch Vieh bedroht gewesen waren.

 

 

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